

Wortlaut der Presseinformation der Stadt Peine vom 07.02.2012:
Die Bewerbungen für einen neuen Lebensmittel-Vollsortimenter sind am 6. Februar erneut von einem Gremium aus Politik und Verwaltung bewertet worden. (Teilnehmer: Bürgermeister Michael Kessler, Ortsbürgermeister Ewald Werthmann, Planungsaus-schussvorsitzender Gustav Kamps, Ortsratsmitglied Dr. Ingo Reinhardt, Erster Stadtrat Hans-Jürgen Tarrey, Baudirektor Henning Schulz, Amtsleiterin Anja Bockemüller)
Nach ausführlicher Diskussion wurde eine Empfehlung für den Ortsrat und die Ratsgremien ausgesprochen, die jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft wird. Die bisher vorliegenden Bewerbungsunterlagen enthalten nicht die notwendige Verbindlichkeit für eine akzeptable bauliche Umsetzung. Die Entscheidung fiel einstimmig.
Das Rennen hat der Standort in der Ortsmitte (Kirchvordener Straße) mit der Firma Rewe als Betreiber gemacht, sofern der Bewerber die Eckpunkte der Jurybewertung in städtebaulichen Verträgen und einem Durchführungsvertrag zum Bestandteil des Projektes werden lässt.
Folgende Bedingungen sind vor Beginn einer Bauleitplanung vertraglich verbindlich im Sinne der Stadt Peine zu regeln:
1.) Offenlegung vertraglicher Rahmenbedingungen zur Realisierung des Projektes mit den bisherigen Eigentümern, insbesondere der ehemaligen Aldi-Immobilie,
2.) Offenlegung zeitlicher Rahmenbedingungen und realistischer Planungs- und Bauzeiten bis zur Eröffnung,
3.) Bauköper, Bäume und sonstige Bepflanzungen sind noch erheblich besser auf das Ortsbild abzu-stimmen,
4.) Verwendung von Vormauerziegeln für das Gebäude in rotbraunen Farbtönen nach Bemusterung,
5.) Berücksichtigung vorhandener Bäume in der Parkplatzbefestigung und -gestaltung,
6.) Pflanzung ortstypischer großkroniger Bäume zur Aufwertung des Ortskerns und zur Integration in das Landschaftsbild,
7.) Orts- und nachbarverträgliche Gestaltung der Anlieferzone, der Außenlager und des Mülllagers,
8.) Verzicht auf Fahnenmasten und Werbeanlagen in unmittelbarer Nähe zur Kirche,
9.) Bau einer zusätzlichen Querungshilfe im Bereich der Hausnummern 44/46 (Kirchvordener Str.),
10.) Darlegung eines genehmigungsfähigen Entwässerungskonzeptes.
11.) Einvernehmliche Abstimmung aller Gestaltungsfragen im Sinne von Dorferneuerungskriterien, Ferner wird eine Weiterentwicklung des integrierten Backshops zu einem (ggf. eigenständigen) Café; gewünscht.
Bevor es endgültig zu einem Startschuss für das Projekt kommen kann, muss noch Planungsrecht geschaffen werden.
Die Jury empfiehlt dem Ortsrat, dass er das Verfahren für einen Vorhaben- und Erschließungsplan (einschließlich Durchführungsvertrag) erst startet, nachdem der Projektentwickler und Investor die o. g. Forderungen rechtlich verbindlich abgesichert hat. Die Jury empfiehlt dem Ortsrat diesen Weg, damit der geplante Antrag zur Aufnahme in ein Dorferneuerungsprogramm nicht gestört oder sogar verhindert wird. Für die Aufnahme in die Dorferneuerung ist eine Verbesserung des Ortsbildes und die Berücksichtigung der baulichen und landschaftlichen Strukturen im Ortskern ein wichtiges Kriterium.